EU weites neues Widerrufsrecht ab Juni 2014

Ohne die kleinste Übergangszeit tritt am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Es regelt Europa weit neue Pflichten und Vorschriften beim Widerrufsrecht für online Shops. Weitere Änderungen gibt es bei den Fristen sowie beim Umgang mit Retouren und Rücksendekosten.

Die neuen Regelungen gelten für alle online Shops und Internethändler und sind zum 13. Juni 2014 Punkt 00 Uhr bereit zu halten.

Die größten Unsicherheiten wird es bei der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung geben, da sie individuell auf jeden Shop angepasst werden muss. An die 50 Varianten einer korrekten Widerrufsbelehrung soll das Gesetz hergeben. Abmahnwütige Anwälte reiben sich sicher schon die Hände. Anwälte für Internetrecht empfehlen ihre Dienste.

Egal wie ein Shopbetreiber zu den neuen Richtlinien steht, es muss wohl oder über gehandelt werden, mit oder ohne Anwalt. Auf folgenden Seiten können Sie sich tiefer informieren:
www.e-recht24.de/widerrufsbelehrung
www.trustedshops.de mit Whitepaper zur neuen Widerrufsbelehrung

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