Urteil & Update: Xing-Profile benötigen Impressum

Wie bei Heise heute vermeldet benötigen auch geschäftliche Xing-Profile ab sofort ein eigenes Impressum.
Wieder einmal eine umstrittene Entscheidung, die das Landgericht Dortmund getroffen hat. Umstritten oder nicht, die unsägliche Abmahnkultur in einigen Anwaltskanzleien erhält mal wieder Aufwind.

Gerade für Freiberufler und kleine Selbständige dürfte eine Abmahnung verheerend sein. Es droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Von der Verhältnismäßigkeit dieser martialisch anmutenden Konsequenzen mal abgesehen – schnell ein Impressum auf Ihrem Xing-Profil einzurichten schadet ja nix. Sie klicken auf Ihr Profil und finden ganz am Ende, rechts unter Ihren Einträgen einen kleinen Link “Impressum bearbeiten”. Drauf klicken, in das sich öffnende Textfensterchen Ihr Impressum eintragen, abspeichern, fertig.

! Update: am 20. November 2014 erschien unter dem Titel “OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING” auf rechtzweinull.de die Beschreibung einer Einschätzung des OLG Stuttgart, nach der die Voraussetzungen für eine Impressumspflicht auf Xing nicht gegeben sind. Leider kam es durch gängige Rechtspraxis zu keinem richtigen Urteil. Dennoch werden Abmahnungen zu einem Impressum auf Xing künftig schwer durchsetzbar sein.
OLG Stuttgart beendet #XINGGATE: Keine Impressumspflicht bei XING

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